Die Kosten für die Unterstützung durch die F1-Eingliederungshilfe werden von den zuständigen Kostenträgern (z.B. Stadt oder Landkreis Hildesheim) übernommen, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse den sozialrechtlichen Vorraussetzungen entsprechen.
Hierzu fordert der Kostenträger folgende Unterlagen von Ihnen an:
Nachweis über die Einschränkung der Teilhabefähigkeit durch (fach)ärztliches Attest
Nachweise über Einkommen und Vermögen,
Nachweis über die Kosten der Unterkunft,
Nachweise über vorrangige Leistungen anderer Sozialleistungsträger (z. B. Pflegekasse, Rentenversicherungsträger)
Wir sind Ihnen bei der Antragstellung und Zusammenstellung der Unterlagen gern behilflich. Sprechen Sie uns an!
Sollten Sie aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse Selbstzahler sein, benötigen Sie keine Nachweise. Wir schließen mit Ihnen eine Vereinbarung über die Kosten und den Stundenumfang der Hilfe, sowie über alle weiteren Modalitäten. Die Hilfe kann sofort entsprechend Ihren Vorstellungen und je nach Bedarfslage beginnen.